Elternverein

Die Aufgaben des Elternvereins

Der Elternverein von HAS und AUL unterstützt, im Rahmen seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten, Aktivitäten zur Förderung der geistigen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung an der Schule. Aus den Mitteln, die dem Elternverein zur Verfügung stehen, sollen vorwiegend folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Projekte, die einer möglichst großen Gruppe von SchülerInnen zu Gute kommen (z.B. Geräte für eine sinnvolle Pausengestaltung wie der Fußballtisch)
  • Aktionen, die die Klassen- und Schulgemeinschaft vertiefen (z.B. Zuschuss Einführungstage, Don Bosco Haus)
  • Unterstützung einzelner Schüler*innen bzw. deren Eltern, die aus finanziellen Gründen Probleme hätten an Gemeinschaftsaktionen im Rahmen der Schule teilzunehmen (z.B. Sportwoche, Sprachwoche)
  • die Vermittlung besonderer Kenntnisse für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern (z.B. Mediations Ausbildung, Zuschüsse für Literatur)
  • Anerkennungen für einzelne Schüler*innen und Gruppen von Schüler*innen, die im Rahmen ihrer Ausbildung besondere Leistungen erbracht haben. (z.B Zuschuss für Absolvent*innen mit ausgezeichnetem Erfolg, Absolvent*innenbuffet)
  • notwendige Anschaffungen von Lehrmitteln und Geräten zur Verbesserung der Infrastruktur (z.B. PCs, Drucker)

Anträge auf Förderung

Anträge auf Förderung sind an die Obfrau/den Obmann des EV bzw. dessen Stellvertreter*innen zu richten. Sie werden von diesem dem Vorstand des EV zur Kenntnis gebracht und in diesem Gremium wird abgestimmt. Bekanntmachung und Abstimmung kann auch über E-mail erfolgen. Bei Stimmenthaltung (keine Reaktion) eines Vorstandsmitglieds wird der Beschluss mitgetragen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Anträge auf Förderung können gestellt werden von:

  • der Schulleitung
  • Lehrer*innen
  • Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten
  • Mitgliedern des EV

Anträge auf individuelle Förderung müssen immer schriftlich erfolgen. Diese Anträge müssen rechtzeitig und im Voraus gestellt werden. Ein Antrag soll enthalten:

  • Name des Schülers, der Schülerin
  • Klasse
  • Name des Antragstellers, der Antragstellerin (im Normalfall der Eltern), Adresse, Bankverbindung
  • Grund (welches Projekt, welche zu erwartenden Kosten, evtl. welches Familieneinkommen steht zur Verfügung, Anzahl der Kinder, sonstige berücksichtigungswürdige Umstände)
  • Höhe / Art der erwarteten Unterstützung (Zuschuss, Darlehen)

Die Anträge auf individuelle Förderung werden dem Vorstand des EV anonymisiert zur Kenntnis und zur Abstimmung gebracht. Namen, Adresse und Bankverbindung sind bei Beschlussfassung nur der Obfrau, deren Stellvertreterin und dem Kassier bekannt.

Auch wenn der Vorstand des EV um größtmögliche Objektivität bemüht sein wird, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung und kein Anspruch auf Gleichbehandlung.

 
Die Organe des Elternvereins:

  • Obfrau: SPRINGER Michaela
  • Stv. Vorsitzende: PELIKAN Michaela
  • Schriftführer: KAISER Claudia
  • Stv. Schriftführer: BRANDSTETTER Veronika
  • Kassier: KAISER Claudia
  • Stv. Kassier: BRANDSTETTER Veronika
  • Rechnungsprüfer: EGGER Madeleine
  • Stv. Rechnungsprüferin: BIERINGER Manuela

Kontakt: has [at] bcfries.at