„Praktikums“-Wissen – ein interessanter Vortrag
Im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes KOV hat Frau Prof. Kitzinger am 3. Dez. 2018 Herrn Christian Hofmann, Bundesjugendsekretär bei der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) für die 2BS eingeladen. Er hielt einen interessanten Vortrag über Arbeits-Rechte und Pflichten bei einem Praktikum oder Ferialjob.
Die Schüler*innen erfuhren, was im Kollektivvertrag drinnen steht, wie er zustande kommt und dass es über 400 verschiedene Kollektivverträge gibt. Will man wissen, ob die Normalarbeitszeit 40 oder 38, 5 Stunden beträgt, welcher Mindestlohn gilt, wie viele Tage Sonderurlaub für Heirat oder Umzug zustehen oder ob Zulagen vorgesehen sind, all das kann man dort nachsehen. Ausgehandelt wird das zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft.
Jugendliche unter 18 Jahren stehen unter dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz. Das ist für die meisten Schüler*innen der 2. Klasse noch bedeutsam. Zur deren Schutz ist einiges verboten, wie Nachtarbeit, Akkordarbeit, Beförderung und höherer Geld- und Sachwerte, gefährliche Arbeiten wie etwa Arbeiten unter Tage, etc. auch das Tragen schwerer Lasten sowie Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen (z.B. Sprengmittel) oder Arbeitsmitteln (z. B. Säge-, Hobel-, Fräs-, oder Schneidmaschinen).
Auch das geringfügige Dienstverhältnis kommt oft bei unseren Schüler*innen vor, gut zu wissen, dass man als vollwertige Mitarbeiter*in gilt. Dementsprechend hat man Anspruch auf Bezahlung nach Kollektivvertrag, aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aliquoten Urlaub, Entgeltfortzahlung etc. Monatsgehalt darf nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 438,05 liegen (2018), aber der Arbeitgeber muss Geringfügige nur unfallversichern.
Es gab auch noch weitere interessante Informationen über das Bewerbungsgespräch und welche Fragen dort gestellt werden dürfen.